Erklärung zur Barrierefreiheit
Entwurf: Kontakte, Fristen und zuständige Stellen fehlen noch; der Text ist vor der Veröffentlichung rechtlich zu prüfen. [ORG]
Wir möchten, dass alle Menschen Zeitavo nutzen können, auch mit Screenreader, Tastatur oder Vergrößerung.
Diese Erklärung gilt für diese Website und für die Anwendung Zeitavo im Browser (Web-App), die auch in den Apps für iOS und Android läuft. Maßstab sind die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.2 auf Stufe AA.
Beschreibung der Dienstleistung
Zeitavo ist eine Anwendung zur Arbeitszeiterfassung für Unternehmen. Beschäftigte stempeln Beginn, Ende und Pausen, sehen ihre Zeiten und Salden und beantragen Korrekturen und Abwesenheiten. Führungskräfte und Personalabteilung verwalten Beschäftigte, Arbeitszeitmodelle und Exporte und erhalten Hinweise zu Arbeits-, Pausen- und Ruhezeiten.
Stand der Vereinbarkeit
Website und Web-App sind teilweise vereinbar mit WCAG 2.2 Stufe AA. Die automatischen Prüfungen und die Tests der Tastaturbedienung ergeben keine Fehler; die Prüfung mit Screenreadern steht noch aus.
Offene Prüfungen und bekannte Barrieren
- Die Hauptabläufe der Web-App (Anmeldung, Stempeln, eigene Zeiten, Korrekturen, Abwesenheiten, Team und Verwaltung) sind noch nicht mit Screenreadern (NVDA, VoiceOver, TalkBack) geprüft.
- Diese Website ist ebenfalls noch nicht mit Screenreadern geprüft.
Bekannte Barrieren: keine. Finden wir bei den ausstehenden Prüfungen Barrieren, nennen wir sie hier mit dem geplanten Termin der Behebung.
So unterstützt Zeitavo die Barrierefreiheit
- vollständige Bedienung mit der Tastatur, sichtbarer Fokus und ein Link „Zum Inhalt springen“
- Kontraste nach WCAG 2.2 AA im hellen und im dunklen Design
- Darstellung ohne waagerechtes Scrollen bis 320 Pixel Breite, also bei Vergrößerung auf 400 %
- Überschriften, Landmarken und beschriftete Formularfelder für Screenreader
- deutsche und englische Oberfläche mit korrekt ausgezeichneter Sprache
- diese Website funktioniert ohne JavaScript; nur der Preisrechner nutzt ein Skript, und die Preise stehen auch ohne ihn auf der Seite
- Bewegungen und Übergänge entfallen, wenn Ihr System reduzierte Bewegung einstellt
Erstellung dieser Erklärung
Die Erklärung wurde am 30.09.2026 erstellt und am 01.10.2026 nach dem Neuaufbau der Website überprüft. Grundlage ist eine Selbstbewertung: automatische Prüfungen mit axe-core (Web-App: alle Bildschirme der Hauptnavigation im hellen und dunklen Design; Website: alle Seiten im hellen und dunklen Design und bei 320 Pixel Breite) und Tests der Tastaturbedienung. Wir überprüfen die Erklärung bei wesentlichen Änderungen.
Barrieren melden
Sind Ihnen Barrieren aufgefallen oder brauchen Sie Inhalte in einer anderen Form? Schreiben Sie uns:
- E-Mail: barrierefreiheit@example-operator.de
- Telefon: [ORG: Telefonnummer]
Wir antworten innerhalb von [ORG: Frist].
Schlichtung und Marktüberwachung
Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden, können Sie, soweit das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für dieses Angebot gilt, ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle nach § 16 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) beantragen: [ORG: Anschrift und Website der Stelle].
Die Einhaltung der Anforderungen des BFSG überwacht die zuständige Marktüberwachungsbehörde: [ORG: Bezeichnung, Anschrift und Website der Behörde].